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GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE NÜTZEN KAUM DIE FREIWILLIGE KRANKEN- UND PENSIONSVERSICHERUNG

MAI 2012:

Sehr wenige der geringfügig Beschäftigten (ständig steigende Zahlen in den letzten Jahren) in Österreich nützen die Möglichkeit der freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung.

Geringfügig Beschäftigte (jene, welche im Monat weniger als EUR 376,26 verdienen) sind nur unfallversichert.

Es besteht jedoch die Möglichkeit des „Opting in“ die freiwillige Selbstversicherung in die Kranken- und Pensionsversicherung. Der monatliche Beitrag für 2012 beträgt EUR 53,10.

Die Zeiten der Selbstversicherung werden auf die Pensionsversicherung angerechnet, ein Beitrag um der Armutsfalle im Alter (speziell bei Frauen) zu entgehen.

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DAS VERFLIXTE VIERTE JAHR – NEUE SELBSTSTÄNDIGE

MAI 2012:

In den ersten drei Jahren erfolgt die vorläufige Beitragsvorschreibung der Sozialversicherung auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage.

Im vierten Jahr wird dann in vier Teilbeträgen die Stundung der ersten drei Jahre für viele Jungunternehmer zum finanziellen Problem. Die wenigsten denken rechtzeitig daran, am besten wäre es ein Sparbuch anzulegen um auf die Nachzahlung vorbereitet zu sein.

Die Regierung und der Verband der Sozialversicherungsträger haben sich auf eine Erleichterung verständigt, umgesetzt ist sie leider noch nicht. Die neue Regelung sollte eine zinslose Ratenzahlung in zwölf Tranchen innerhalb von drei Jahren vor.

HAUSVERWALTUNG WECHSELN

März 2012:
Wenn die bisherige Hausverwaltung gekündigt werden soll gibt es einiges zu beachten.
Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften muss die Mehrheit der Eigentümer mit dem Wechsel der Hausverwaltung einverstanden sein. Die Mehrheit ist nach dem im Grundbuch ersichtlichen Nutzwertanteilen zu ermitteln.

Ist der Hausverwalter auf unbestimmte Zeit bestellt worden, kann der Vertrag zum Ende jeder Abrechnungsperiode (31.12.) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die dreimonatige Kündigungsfrist (bis spätestens 30.09.) ist allerdings zu beachten.
Ist der Hausverwalter auf eine bestimmte, mehr als dreijährige Zeit bestellt worden, kann der Vertrag nach drei Jahren zum Ende jeder Abrechnungsperiode (31.12.) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Auch hier muss die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten werden (bis spätestens 30.09.).

ENERGIEAUSWEIS NEU

Februar 2012:
Um die neue europäische Gebäuderichtlinie umzusetzen, hat die Regierung bereits eine Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebracht.

Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten, für die ein Energieausweis vorliegt, soll bereits in den Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen der Heizbedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor angegeben werden.

Der Verkäufer bzw. der Bestandgeber soll den potentiellen Käufer bzw. Bestandnehmer den Energieausweis vorlegen. Dieser darf höchstens zehn Jahre alt sein.

Es gibt diverse Ausnahmen wie z.B. frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzungsfläche von weniger als 50 m² oder Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden.

Der Käufer soll künftig das Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen können oder selbst einen Energieausweis auf Kosten des Verkäufers bzw. des Bestandgebers einholen können.

Voraussichtliches Inkrafttreten der neuen Verordnung ist der 1. Dezember 2012.

SCHWARZGELD LEGALISIEREN

Februar 2012:
Die österreichische Regierung plant mit der Schweiz ein Abkommen zu schließen,
um einen Teil des unversteuerten Vermögens zu erhalten.

Dies ist ein guter Zeitpunkt, falls man undeklariertes Vermögen in der Schweiz besitzt, eine Selbstanzeige zu erwägen.

Voraussetzung für die Straffreiheit ist, dass man die Selbstanzeige durchführt, bevor die Behörden einen Verdacht haben. Die Amnestie gilt nur für Abgabenhinterziehung und nicht z. B. für Geldwäsche.

Ohne Steuerberater sollte man keine Selbstanzeige machen, da Formalfehler die Selbstanzeige unwirksam machen können. Dies würde bedeuten, dass man seine Finanzen offenlegt und dennoch bestraft wird.

BESTEUERUNG VON GRUNDSTÜCKS- UND LIEGENSCHAFTSGEWINNEN AB 01-04-2012

Februar 2012:
Aus heutiger Sicht sind folgende Änderungen geplant:

Die Spekulationsfrist (10 Jahre in Ausnahmefällen 15 Jahren) wird abgeschafft. Es wird in Zukunft nicht mehr zwischen privaten und betrieblichen Bereich unterschieden. Der Veräußerungsgewinn von Immobilienverkäufen wird in Zukunft versteuert, d.h. der Wertzuwachs.

Weiterhin steuerfrei bleiben die bisherigen Ausnahmen (Hauptwohnsitz und selbst hergestellte Gebäude).

Der Steuersatz ist generell 25 %, keine Progression (wie bisher innerhalb der Spekulationsfrist).

Zusätzlich kann nach 10 Jahren ein jährlicher Inflationsabschlag von 2 % geltend gemacht werden, höchstens aber 50 %. Instandsetzung und Herstellungsaufwendungen reduzieren den Veräußerungsgewinn.

Als Altvermögen gelten Grundstücke, welche vor dem 1.4.2002 angeschafft wurden.

In diesem Fall werden 15 % vom Verkaufserlös, wenn Grünland in Bauland ab den 1.1.1988 umgewidmet wurde, versteuert. 3,5 % ist der Steuersatz beim restlichen Altvermögen. Zum restlichen Altvermögen zählen auch Umwidmungen vor dem 1.1.1988.

Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann und wird der tatsächliche niedrigere Wertzuwachs versteuert.

Weiters kann der Steuerpflichtige auch in die Veranlagung optieren, wenn die anderen laufenden Einkünfte des Steuerpflichtigen niedriger als durchschnittlich mit 25 % versteuert sind.

Die Einhebung bzw. Abfuhr wird wie bei der Grunderwerbsteuer durch Notare oder Anwälte erfolgen, allerdings erst ab 2013.

VERLÄNGERUNG DES VORSTEUERBERICHTIGUNGSZEITRAUMES IN ZUSAMMENHANG MIT GRUNDSTÜCKEN VON 10 AUF 20 JAHRE

Februar 2012:
Aus heutiger Sicht sind folgende Änderungen geplant:

Für Gebäude, welche ab dem 1. April 2012 erstmals unternehmerisch genutzt werden, verlängert sich der Vorsteuerberichtigungszeitraum von 10 auf 20 Jahre.

Derzeit konnte ein Gebäude bzw. eine Wohnung angeschafft werden, und der Vorsteuerabzug von 20 % sofort geltend gemacht werden, wenn umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt wurden. Nach 10 Jahren konnte man das Gebäude steuerfrei verkaufen oder nicht umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielen, ohne die Vorsteuer dafür zu korrigieren.

Dieser Beobachtungszeitraum verlängert sich auf 20 Jahre. Gilt aber auch für den umgekehrten Fall, dass nach einer Änderung von der steuerfreien Vermietung auf eine steuerpflichtige Vermietung der Unternehmer sich anteilig die Vorsteuer im nachhinein geltend machen kann.

ÄNDERUNG DES GEWINNFREIBETRAGES ANALOG ZUR BERISTETEN SOLIDARABGABE BEIM 13. UND 14. GEHALT

Februar 2012:
Aus heutiger Sicht sind folgende Änderungen geplant:

Änderung des Gewinnfreibetrages:
Für Gewinne bis € 175.000 beträgt der Gewinnfreibetrag unverändert 13 %. Für Gewinne ab € 175.000 bis € 350.000 verringert sich der Gewinnfreibetrag auf 7 %. Für Gewinne ab € 350.000 bis € 580.000 wird der Gewinnfreibetrag auf 4,5 % reduziert. Für Gewinne ab € 580.000 gibt es keinen Gewinnfreibetrag mehr.

Solidarabgabe:
Die Solidarabgabe wird für das 13. und 14. Gehalt ab einem Monatsbruttogehalt von € 13.281 eingehoben. Nur die übersteigenden Beträge werden von der Solidarabgabe erfasst:

Brutto/Monat // Besteuerung 13. und 14. Gehalt //

bis € 13.280 // 6 % (wie bisher) //
ab € 13.281 – € 25.780 // 27 % //
ab € 25.781 – € 42.447 // 35,75 % //
ab € 42.448 // 50 % //

Diese Neuregelung gilt ab dem Jahr 2013 und ist bis zum Jahr 2016 befristet.

HALBIERUNG DER BAUSPARPRÄMIE UND HALBIERUNG DER PRÄMIE FÜR DIE PENSIONS- UND ZUKUNFTSVORSORGE

Februar 2012:
Aus heutiger Sicht sind folgende Änderungen geplant:

Die Bausparprämie orientiert sich an der Entwicklung der Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen und beträgt mindestens 3 % und maximal 8 % der jährlichen Höchsteinzahlung von € 1.200.

Nach der neuen Regelung wird der errechnete Prozentsatz der Bausparprämie halbiert, d.h. zukünftig mindestens 1, 5 % und maximal 4 %.

Die Erstattung der prämienbegünstigten Pensions- und Zukunftsvorsorge erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach dem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beträge bemisst. 5,5 % zuzüglich des jeweiligen Prozentsatzes für die Bausparprämie der Einzahlung von maximal € 1.000 des betreffenden Kalenderjahres.

Nach der neuen Regelung wird der Prozentsatz von 5,5 % auf 2,75 % bis 2016 reduziert.

Diese Regelungen gelten voraussichtlich ab 2013 und sind bei der Bausparprämie nicht befristet.

NEUE KASSENRICHTLINIE FÜR REGISTRIERKASSEN UND KASSENSYSTEME AB 2012

Februar 2012: Das BMF veröffentlichte per Erlass vom 28. Dezember 2011 eine neue Kassenrichtlinie. In der Richtlinie werden verschiedene Kassentypen unterschieden.

Bei jedem Typ wird näher auf die Prüfbarkeit der Daten eingegangen. Damit die Daten und Ausdrucke überprüft werden können, legt die Richtlinie Mindestangaben fest. Wie die Tageseinnahmen oder andere Aufzeichnungen dokumentiert werden müssen, richtet sich wieder nach dem einzelnen Kassentyp. Sämtliche elektronische Unterlagen müssen bei der Überprüfung der Finanz zur Verfügung gestellt werden. Alle Unterlagen, die üblicherweise ausgedruckt werden, sollen im Original aufbewahrt werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich an Ihrem Steuerberater.

MITTEILUNGEN GEMÄSS § 109a EStG

Jänner 2012: Wenn

- Aufsichtsräte und Verwaltungsräte,
- Bausparkassen- und Versicherungsvertreter,
- Stiftungsvorstände,
- Selbstständige Vortragende, Lehrende und Unterrichtende,
- Kolporteure und Zeitungszusteller,
- Privatgeschäftsvermittler,
- Funktionäre von öffentlichen rechtlichen Körperschaften und
- freie Dienstnehmer

Leistungen an Unternehmen erbringen und in keinem Dienstverhältnis mit dem Unternehmen stehen, so ist das Unternehmen verpflichtet, eine Mitteilung gemäß § 109a EStG elektronisch bis Ende Februar des Folgejahres dem Finanzamt zu übermitteln.

Für genauere Informationen bzw. für die Meldeverpflichtungen für Zahlungen ins Ausland gemäß
§ 109 b EStG wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

VORSORGEBONUS DER SVA AB DEM 01.01.2012

Jänner 2012: Die Sozialversicherungsanstalt für gewerbliche Wirtschaft versendet derzeit Informationsschreiben an Ihre Versicherten über den Vorsorgebonus ab dem 01.01.2012.

Patienten, welche aktiv zur Erhaltung ihrer Gesundheit beitragen und alle Ziele des neuen Programms erfüllen, erhalten künftig nur den halben Selbstbehalt – also 10 statt 20 Prozent für alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen vorgeschrieben.

Die Voraussetzung dafür ist ein Gesundheitscheck (=Vorsorgeuntersuchung) beim Arzt des Vertrauens sowie das Erreichen der Gesundheitsziele, welche im Formular „meine Gesundheitsziele“ festgehalten wurden. Frühestens 6 Monaten danach kann ein Antrag auf Halbierung des Selbstbehaltes gestellt werden.
werden.

Die Regelung gilt für die Dauer von zwei bis drei Jahren (hängt vom Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Antragsstellung ab: Mit Vollendung des 40. Lebensjahres 2 Jahre, vor Vollendung des 40. Lebensjahres 3 Jahre). Vor Ablauf wird man von der SVA rechtzeitig erinnert, neuerlich einen Gesundheitscheck zu absolvieren (Evaluierungsgespräch), bei dem wiederum individuelle Gesundheitsziele identifiziert werden.

SOZIALVERSICHERUNGSWERTE 2012

Geringfügigkeitsgrenze 2012

monatlich EUR 376,26
2011: EUR 374,02, 2010: EUR 366,33, 2009: EUR 358,08, 2008: EUR 349,01, 2007: EUR 341,16, 2006: EUR 333,16, 2005: EUR 323,46


Höchstbeitragsgrundlage 2012

monatlich EUR 4.230
2011: EUR 4.200, 2010: EUR 4.110, 2009: EUR 4.020, 2008: EUR 3.930, 2007: EUR 3.840, 2006: EUR 3.750, 2005: EUR 3.630


Höchstbeitragsgrundlage 2012

monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: EUR 4.935
2011: EUR 4.900, 2010: EUR 4.795, 2009: EUR 4.690, 2008: EUR 4.585, 2007: EUR 4.480, 2006: EUR 4.375, 2005: EUR 4.235

BAUSPARPRÄMIE 2012

Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bauspar-prämie für das Kalenderjahr 2012 3,0 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.

STUNDUNGS- UND AUSSETZUNGSZINSEN

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs. 2, 212a Abs. 9, § 205 Abs. 2 BAO).
Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und ReferenzzinssatzVO idF BGBl. II Nr. 309/2002, entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Haupt­refinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.


Wirksam­keit // Basiszins // Stundungs­zinsen // Aussetzungs­zinsen // Anspruchs­zinsen

10.12.2008 // 1,88% // 6,38% // 3,88% // 3,88%

21.01.2009 // 1,38% // 5,88% // 3,38% // 3,38%

11.03.2009 // 0,88% // 5,38% // 2,88% // 2,88%

13.05.2009 // 0,38% // 4,88% // 2,38% // 2,38%

13.07.2011 // 0,88% // 5,38% // 2,88% // 2,88%

11.12.2011 // 0,38% // 4,88% // 2,38% // 2,38%

GEWINNFREIBETRAG FÜR 2011

Dezember 2011:
Es zahlt sich aus den vorläufigen Gewinn noch vor Jahresende zu berechnen, um die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages zu optimieren.
1) Wer kann den Gewinnfreibetrag geltend machen?
Alle natürlichen Personen, welche betriebliche Einkünfte erzielen.
(gilt sowohl für Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch für freiwillige Bilanzierer, für Pauschalierung siehe letzter Absatz).

2) Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?
13 % vom Gewinn kann als Freibetrag geltend gemacht werden, das Maximum ist ein Gewinnfreibetrag von EUR 100.000,-- (Gewinn von EUR 769.230,--), ein höherer Gewinnfreibetrag kann nicht geltend gemacht werden.

3) Wie funktioniert die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages?
Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,-- (Grundfreibetrag von EUR 3.900,--) wird der Gewinnfreibetrag unabhängig von allfälligen Investitionen zugestanden, sofern man in der Steuererklärung nicht darauf verzichtet.

Sollte der Gewinn über EUR 30.000,-- liegen, steht einem ein investitionsbedingter Freibetrag bis zur maximalen Höhe zu, wenn bestimmte Voraussetzungen bei den Investitionen erfüllt werden.

Als begünstigte Investitionen gelten neue abnutzbare körperliche Anlagen mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren.

Ebenso sind bestimmte Wertpapiere (die als Deckung für die Abfertigungsrückstellung in Frage kommen) auch als begünstigte Investitionen anzusehen.

Nicht begünstigt sind Grund und Boden, PKW und Kombis (ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge und Fahrzeuge vom Zwecke der gewerblichen Personenbeförderung) sowie geringwertige Wirtschaftsgüter und gebrauchte Anlagen.

Die Investitionen müssen rechtzeitig vor dem Jahresende angeschafft werden, bzw. angeschafft worden sein.

AUSNAHME: Wenn der Gewinn im Wege einer Pauschalierung ermittelt wird, steht nur der 13 % Grundfreibetrag zu und nicht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag.

RECHNUNGSMERKMALE - UID NUMMER

Dezember 2011:
Bei Betriebsprüfungen gibt es immer häufiger Probleme mit der Anerkennung des Vorsteuerabzuges. Bei unvollständigen oder unkorrekten Rechnungen kann es ein böses Erwachen geben. Wenn nach Jahren der ursprünglichen Rechnungsausstellung aus den verschiedensten Gründen keine Möglichkeit mehr besteht die Rechnung korrigieren zu lassen.

Folgende Rechnungsmerkmale sind zwingend vorgeschrieben:

1. Namen und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
2. Beschreibung der Lieferung/Leistung
3. Tag der Lieferung bzw. Leistungszeitraum
4. Entgelt für die Lieferung/Leistung (brutto inkl. USt)
5. Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung oder Übergang der Steuerschuld
6. Ausstellungsdatum

7. Name und Anschrift des Empfängers
8. Steuerbetrag und Entgelt netto
9. UID Nummer des Liefernden/Leistenden
10.Fortlaufende Rechnungsnummer

11.UID Nummer des Empfängers

Die Punkte 1 bis 6 gelten für Kleinbetragsrechnungen (Rechnungen bis EUR 150,-- inkl. USt.

Für Rechnungen über EUR 150,-- sind die Punkte 1 bis 10 erforderlich.

Für Rechnungen über EUR 10.000,-- sind alle Punkte von 1 bis 11 erforderlich.

Weiters ist es wichtig die angegebene UID-Nummer zu überprüfen, insbesondere bei neuen Geschäftsbeziehungen. Die erste Stufe der Überprüfung ist die Gültigkeit der UID-Nummer. Die zweite Stufe ist die Überprüfung ob die UID-Nummer auch im Zusammenhang mit dem angegebenen Namen und der angegebenen Adresse übereinstimmt. Die Überprüfung ist über Finanz Online möglich.

Diese Bestätigungen sollten ausgedruckt und mit den Belegen gemeinsam aufbewahrt werden!

DIVERSE NEUERUNGEN AB 2012

Dezember 2011: Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2012 kommt es zu diversen Änderungen ab 1.1.2012, nachfolgend werden einige beschrieben.

-)Kirchensteuer: Ab der Veranlagung 2012 wird die Höchstgrenze der steuerlichen Anerkennung auf EUR 400,-- erhöht.

-)Spenden: Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, sowie Tierheime und freiwillige Feuerwehren werden 2012 in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen. Die Verpflichtung der spendenempfangenden Organisationen, die SV-Nr. der Spender dem Finanzamt zu übermitteln, wird ab 2012 entfallen.

-)Strafen und Geldbußen: Es wird klargestellt, dass Strafen und Geldbußen ab 2012 steuerlich nicht abzugsfähig sind.

-)Neugründungen: Für Neugründungen ab 1.1.2012 wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Begünstigung für Arbeitnehmer/innen (für die Befreiung von Lohnnebenkosten) von 12 auf 35 Kalendermonate ausgedehnt. Jedoch gilt der Begünstigungszeitraum trotzdem nur für 12 Monate. Jedoch ist die Begünstigung ab dem 12. Kalendermonat, das dem Kalendermonat der Neugründung folgt, nur für die ersten drei beschäftigten Arbeitnehmer/innen anzuwenden, in den ersten 12 Monaten ab Neugründung ist die Anzahl der Arbeitnehmer/innen nicht beschränkt.

-)Berufungszinsen: Bisher war die Entrichtung strittiger Abgabenbeträge, nach Stattgeben der Berufung unverzinst, dagegen waren aber Aussetzungszinsen zu entrichten, wenn eine Nachforderung sich als rechtmäßig erwiesen hat. Ab 1.1.2012 erfolgt eine Verzinsung der strittigen Abgabenbeträge, wenn sich die Abgabennachforderung im Wege einer Berufung als rechtswidrig erweist. Auch hier gilt die Bagatellgrenze von EUR 50,--. Der Verzinsungszeitraum beginnt mit der Entrichtung der Abgabe und endet mit der Bekanntgabe des der Abgabe herabsetzenden Bescheides. Der Zinssatz beträgt 2 % über den Basiszinssatz p.a.

-)Auslandsmontagen: Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z.B. der Einsatzort ist mindestens 400 Kilometer Luftlinie von Österreich entfernt, Entsendung mindestens 1 Monat aber nicht von Dauer, keine ausländische Betriebsstätte), werden ab dem Jahr 2012, 60 Prozent des laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohns von der Einkommensteuer befreit. Daneben können aber keine Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung oder Reisekosten für Familienheimfahrten geltend gemacht werden.

AUFBEWAHRUNG VON AUF ELEKTRONISCHEM WEG ÜBERMITTELTEN RECHNUNGEN

Dezember 2011:
Beim Empfang von elektronischen Rechnungen sind folgende Punkte zu beachten, welche in den Umsatzsteuerrichtlinien in den Randzahlen 1561 bis 1564 geregelt sind:

1)Die digitale Signatur muss auf Ihre Gültigkeit überprüft werden
2)Der Rechnungsempfänger muss der Zusendung auf elektronischem Weg zustimmen. Es sind die AGB des Lieferanten zu beachten. Auch eine konkludente Zustimmung (tatsächliches Praktizieren) genügt.
3)Die übermittelten Rechnungen (das elektronische Originaldokument) sind vom Empfänger, wie auch die „Papierrechnung“, 7 Jahre lang aufzubewahren (z.B. CD, DVD). Der Nachweis über die Echtheit und Unversehrtheit der Daten ist Teil der Rechnung!
4)Im Falle einer Prüfung sind diese Daten dem Finanzamt bereitzustellen.
5)Der Ausdruck auf Papier beseitigt nicht die Verpflichtung zur Aufbewahrung der elektronisch übermittelten Daten!

Fordert das Finanzamt den Unternehmer zur Vorlage der Rechnung auf, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Unternehmer als vorläufigen Nachweis einen Ausdruck der elektronisch übermittelten Rechnung vorlegt.

Im Juli 2010 hat die Europäische Union eine neue Regelung für elektronische Rechnungen beschlossen, die von allen EU-Mitgliedstaaten bis 31.12.2012 umzusetzen sind. In Österreich wird die rechtliche Umsetzung noch diskutiert und soll mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (voraussichtlich im Frühjahr 2012, Inkrafttreten 1.1.2013) erfolgen.

KOSTEN DER FREMDFINANZIERUNG BEIM BETEILIGUNGSERWERB

Dezember 2011:
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UFS) hat mit seiner neuesten Entscheidung die Abzugsfähigkeit der Fremdfinanzierungskosten beim Beteiligungserwerb durch Kapitalgesellschaften erweitert. Nicht nur die Fremdkapitalzinsen, sondern auch Provisionen an eine Bank z.B. „Finance Fees“ sind abzugsfähig. Fremdwährungsverluste bei fremdfinanzierten Beteiligungserwerben sind seit einem Verwaltungsgerichtshofentscheid (VwGH) aus dem Jahre 2009 abzugsfähig.

Erst seit 2005 sind Zinsen für den fremdfinanzierten Erwerb von Beteiligungen abzugsfähig, dabei sind Erträge aus Beteiligungen steuerfrei, mit der Ausnahme des Veräußerungsgewinns.
Hingegen sind seit dem Budgetbegleitgesetzt 2011 Fremdfinanzierungszinsen beim Beteiligungserwerb im Konzern nicht mehr abzugsfähig.

NACHBESCHEIDKONTROLLE

November 2011:
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Sommer festgehalten, dass die Nachbescheidkontrollen vom Finanzamt zulässig sind. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die jetzt übliche Vorgehensweise der Finanzbehörden, Veranlagungsbescheide ohne Überprüfung erklärungsgemäß zu erlassen, und zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachbeischeidkontrolle durchzuführen. Es ist daher zu empfehlen Ergänzungsansuchen für rechtskräftige Bescheide zeitgerecht zu beantworten, da andernfalls die Finanzbehörde den rechtskräftigen Bescheid nachträglich aufheben und Aufwendungen streichen könnte.

RÜCKBLICK AUF 2011

Das Jahr 2011 geht bald zu Ende. Es ist höchste Zeit sich den voraussichtlichen Geschäftserfolg 2011 zu berechnen, um z. B. den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag für 2011 optimal auszunützen. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin bei Ihrem Steuerberater, Mag. Franz Bonitz.
Beachten Sie: Die Basis für die Planung für das kommende Geschäftsjahr ist die Analyse der Vorjahre.

EINKOMMENS- UND ZUVERDIENSTGRENZEN 2011

September 2011:
Familienbeihilfe: Ab dem, dem 18. Geburtstag folgenden Kalenderjahr darf das Jahreseinkommen (ohne Einrechnung von steuerfreien Bezügen wie z.B. Lehrlingsentschädigungen und Waisenpension). € 10.000,-- nicht übersteigen.
Mehrkinderzuschlag: Wenn das Familieneinkommen 2011 € 55.000,-- nicht übersteigt, ab dem 3. Kind und für jedes weitere € 20,--.
Kinderbetreuungsgeld: Bei den Pauschalvarianten dürfen die Einkünfte € 16.200,-- p.a. bzw. den individuellen Grenzbetrag von 60 % des Bruttoeinkommens vor dem Karenz nicht übersteigen. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld dürfen die Einkünfte € 5.800,-- p.a. nicht überschreiten.
Studienbeihilfe: Die Einkommensgrenze Studierender von grundsätzlich € 8.000,-- p.a. erhöht sich um € 2.762,-- bis € 4.216,-- p.a. pro unterhaltsberechtigtes Kind je nach Alter. Als Einkommen gelten neben dem steuerpflichtigen Einkommen auch Pensionen, Kinderbetreuungs- Wochen-, Kranken- und Arbeitslosengeld. Die Beihilfe ist um den Betrag zu kürzen, um den das Einkommen den Grenzbetrag übersteigt. Der Höchstbetrag der Beihilfe von € 679,-- p.a. erhöht sich um € 67,-- p.m. auf € 746,-- p.m. Er ist abhängig vom Erreichen bestimmter ECTS-Anrechnungspunkte für ein absolviertes Studienpensum. Bei unter 15 ECTS besteht eine Rückzahlungsverplichtung.
Mietzinsbeilhilfe: Bei einer Erhöhung des Hauptmietzinses um mehr als Vierfache des gesetzlichen Ausmaßes oder mehr als € 0,33/m², wenn das Jahreseinkommen des Hauptmieters € 7.300,-- zuzüglich € 1,825,-- für die erste und € 620,-- für jede weitere mit ihm in einer Wohngemeinschaft lebenden Person nicht übersteigt.
Arbeitslosengeld: Einkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze von € 374,02 p.m. schaden nicht.
Notstandshilfe: Diese kann nach Ablauf des Arbeitslosengeldes beantragt werden.
Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Tritt seit 1. September 2010 an die Stelle der bisherigen Sozialhilfe. Bei Arbeitsfähigkeit ist sie an die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme gekoppelt.
Alterspension: Es bestehen keine Ruhensbestimmungen. Für Pensionen bis € 13.200,-- p.a. erhöht sich ab 2011 der Pensionistenabsetzbetrag auf € 764,--, wenn der Zuverdienst des Ehepartners nicht mehr als € 2.200,-- p.a. beträgt.
Frühpensionen: Zuverdienste sind binnen 7 Tagen an die pensionsauszahlende Stelle zu melden. Übersteigt der Bezug die Geringfügigkeitsgrenze, fällt die Pension für diese Periode weg.

ERHÖHUNG DER MIETRECHTLICHEN KATEGORIEBETRÄGE

Die Kategoriebeträge im MRG haben sich mit 1. August 2011
entsprechend dem Verbraucherpreisindexerhöht.


Kategoriemietzins (jeweils pro m² der Nutzfläche und Monat)

§ 15a Abs 3 Z 1 (Kategorie A) € 3,25 (seit 1.9.2008 € 3,08)
§ 15a Abs 3 Z 2 (Kategorie B) € 2,44 (seit 1.9.2008 € 2,31)
§ 15a Abs 3 Z 3 (Kategorie C) € 1,62 (seit 1.9.2008 € 1,54)

§ 16 Abs 5 erster Fall (Kategorie D unbrauchbar) € 0,81 (seit 1.9.2008 € 0,77)
§ 16 Abs 5, zweiter Fall (Kategorie D brauchbar) € 0,1,62 (seit 1.9.2008 € 1,54)

GMBH EINFACHER GRÜNDEN

Ende 2009 wurde die GmbH-Reform vorgestellt, die für Anfang 2010 geplant war, aber laut Auskunft Bundesministerium für Justiz derzeit noch in der Planungsphase ist. Unternehmensgründungen sollen damit wesentlich billiger werden. Möglich wird das durch die Einführung einer neuen Rechtsform: der „kleinen GmbH“.

Das Mindestkapital beträgt für die „kleine GmbH“ € 10.000, bisher lag das gesetzliche Stammkapital bei € 35.000. Zum Schutz von Gläubiger sollen GmbH künftig mehr Rücklagen bilden müssen.

Durch die Senkung von Notariatskosten soll auch die Gründung von EPUs (Ein-Personen-Gesellschaften) erleichtert werden. Die Kosten für die notarielle Bekundung sollen von derzeit rund € 2000 auf € 151 gesenkt werden. Voraussetzung ist allerdings die Vorlage eines Mustervertrags beim Notar. Da die Kosten des Notars an das Stammkapital gebunden sind, sinken diese auch bei für andere „kleine GmbH“.

Derzeit gibt es in Österreich rund 400.000 Unternehmen. Davon sind 79.000 Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Im ersten Halbjahr 2009 wurden rund 15.200 Firmen gegründet. Nur einer von zehn Firmengründern wählt die Form der GmbH, so Leitl.

ABSETZBARE KINDERBETREUUNGSKOSTEN WÄHREND DER FERIEN

August 2011: Bei Kinderbetreuungskosten während der Ferien (wie z. B. Ferienlager) sind sämtliche Kosten absetzbar, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Die Rechnung sollte eine detaillierte Darstellung enthalten, aus der die Gesamtkosten und die abzugsfähigen Kosten für die Kinderbetreuung hervorgehen.

KEINE PAPIERFRAGEBÖGEN DER STATISTIK AUSTRIA AB DEM BERICHTSJAHR 2010

August 2011: Ab dem Berichtsjahr 2010 werden von Statistik Austria erstmals keine Papierunterlagen für die Leistungs- und Strukturerhebung übermittelt, sondern nur die Aufforderung zur Meldung und die Zugangsdaten für die elektronische Meldung werden per Post übermittelt.

BASEL III

August 2011: Durch eine Verordnung und eine Richtlinie avancieren die neuen Eigenkapitalvorschriften zu EU – Recht. Generell treten die Regeln von Basel III ab 2013 schrittweise bis 2019 in Kraft. Die Regeln gelten für die Kapitaldeckung, die Liquidität und die Verschuldungsquote. Bisher mussten die Banken eine Eigenkapitalunterlegung von acht Prozent leisten, diese wird auf 10,5 Prozent steigen. Damit werden die Bestimmungen für die Vergabe von Krediten an die KMU verschärft.

AUFHEBUNG VON ZWANGSSTRAFVERFÜGUNGEN (FÜR DIE VERSPÄTETE OFFEN-LEGUNG) GEMÄß UGB DURCH DAS OLG WIEN

Juli 2011: In einem von der KWT unterstützen Rekursverfahren gegen Zwangsstrafverfügen gemäß § 283 UGB hat das Oberlandesgericht Wien die Zwangsstrafverfügung aufgehoben. Dieses Urteil gilt für den Fall, das die Versäumung der Offenlegungsfrist sanktionslos bleibt, wenn die Einreichung noch am Tag vor Erlassung der Zwangsstrafe nachgeholt wird.

Das bedeutet, in den Fällen, wo von den Gerichten noch keine Zwangsstrafverfügungen verhängt wurden, die Einreichungen ehest möglich vorzunehmen. Sollte die Zwangsstrafe nach dem Tag der Einreichung des Jahresabschlusses verhängt werden, sollte man Einspruch erheben.

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE

Juli 2011: Wenn mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt werden, und diese Tätigkeiten unterschiedlichen Sozialversicherungsgesetzen zuzuordnen sind, kommt es zur sogenannten Mehrfachversicherung. Diese Mehrfachversicherung bedeutet, dass man in mehreren Systemen kranken- und pensionsversichert ist, und auch in jedem einzelnen System Beiträge einzahlt. Auch hier gilt die Höchstbeitragsgrundlage. Diese jährliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt für 2011 Euro 58.800,--. Bei Mehrfachversicherungen sollte man unbedingt einen Antrag auf Differenzvorschreibung stellen, um zu hohe Beiträge zu vermeiden, auch wenn möglicherweise die Höchstbeitragsgrundlage nicht überschritten wird. Ein Antrag auf Rückzahlung der zu viel geleisteten Beiträge ist zwar möglich, aber die Überzahlung wird nicht zur Gänze rückerstattet. Anträge auf Rückzahlungen sind nur bis zum Ablauf des drittfolgenden Kalenderjahres möglich.

Freiwillige Vorauszahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern werden aus abzugsfähige Betriebs-ausgabe nur anerkannt, wenn eine Nachzahlung an GSVG –Pflichtbeiträgen erwartet wird und diese sorgfältig geschätzt wurden. Da zu hohe Vorauszahlungen jederzeit auf Antrag wieder zurückgezahlt werden, hat der Unabhängige Finanzsenat die Abzugsfähigkeit von „unbegründeten“ Vorauszahlung verneint.

„FAIR PLAY“ EINE INITIATIVE DER FINANZVERWALTUNG ZUR ERZIEHUNG VON JUNGUNTERNEHMERN

Die Finanzverwaltung plant ein neues Projekt – „erstes Unternehmerjahr“ um Jungunternehmer im Rahmen dieses Projekts im ersten Jahr mit standardisierten
Kurzprüfung zu begleiten.

Am Beginn der unternehmerischen Tätigkeit erfolgt ein Antrittsbesuch der Finanzbeamten beim Jungunternehmer, bei dem ihm die Fair Play Maßnahmen anhand eines einheitlichen Folders erklärt werden sollen. Anschließend werden die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen beobachtet, vor allem das Erklärungs- und Zahlungsverhalten. Nach drei bis sechs Monaten wird ausgewertet und entschieden, ob eine Umsatzsteuernachschau oder gar eine Umsatzsteuerprüfung vorgenommen wird, oder ob das Prüfungsausmaß entsprechend dem Risikograd sogar ausgeweitet wird.

Nach einem Jahr soll ein Abschlussgespräch stattfinden, dabei soll auf Folgehandlungen wie Betriebsprüfungen und Handlungen der Finanzpolizei hingewiesen werden.

HÖCHSTGERICHT SETZT WERTPAPIERSTEUER AUS

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Oktober- Termin für die automatische Abführung der seit Jahresbeginn geltenden Kursgewinnsteuer (Wertpapier- KESt)) gekippt.

Da die Banken die erforderlichen Maßnahmen bis 1. Oktober 2011 nicht umsetzten können, wurde diese Frist aus verfassungsrechtlichen Gründen verlängert. Die Regierung hat nun bis 30. September 2011 Zeit, dass Gesetz zu reparieren. Die KEST neu wird wahrscheinlich mit 1. April 2012 in Kraft treten. In der Regierungsvorlage ist eine Fristerstreckung der neuen Steuer auf 1. April 2012 enthalten.

Die übrigen Einwände der Banken (14 Banken haben Beschwerde eingelegt) werden von den Verfassungsrichtern nicht geteilt. Der Einwand, dass die Einhebung nur mit hohem Kostenaufwand möglich ist, wurde als nicht verfassungswidrig angesehen.

WIENER ZINSHAUSMARKT

Die Nachfrage nach Immobilien in Wien ist weiterhin hoch, derzeit raten Experten von fremdfinanzierten Objekten eher ab. Ein Zinshaus mit Eigenkapital finanziert wird weiterhin als gutes Investment gesehen. Bei Eigentumswohnungen wird die Preissteigerung nur im Topbereich erwartet. Bei den Mieten wird eher ein sehr moderates Wachstum erwartet, da sie durch das Mietrechtsgesetz begrenzt sind und nur mit der Inflation steigen.

AUSWIRKUNGEN VON BASEL III FÜR KLEIN UND MITTELBETRIEBE

Juli 2011: Die höheren Eigenkapitalquoten der Banken werden in Zukunft die Kredite für den Kreditnehmer verteuern. Weiters wird erwartet, dass sich die Kredite auch durch das steigende Zinsniveau verteuern werden.

Deswegen ist es für Klein- und Mittelbetriebe wichtiger den je, sich für Kreditgespräche mit den Banken gut vorzubereiten. Die Banken erwarten für die Kreditvergabe nicht nur Bilanzen, sondern auch Unternehmenspläne. Der eigene Steuerberater kennt das jeweilige Unternehmen und kann der richtige Berater bei Kreditgesprächen mit der Bank sein. Zögern Sie nicht beim nächsten Termin danach zu fragen.

Die Wiener Wirtschaftskammer hat in Kooperation, mit fünf führenden Banken, eine Aktion gestartet mit der Kleinkredite bis Euro 10.000,-- zu bekommen sind. Zusätzliches Geld gibt es auch mit einer Kreditaktion von Wirtschaftskammer und Stadt Wien.

OFFENLEGUNG JAHRESABSCHLUSS – EINSPRÜCHE BEI ZWANGSSTRAFEN HABEN KAUM ERFOLG

Statt der bisherigen Androhung von Strafen, die dann gar nicht immer verhängt wurden, gibt es nun sofort und automatisch Zwangsstrafen.(Organe von Kapitalgesellschaften sind seit 1997 verpflichtet, den Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einzureichen.)

Seit 1. Januar 2011 wird durch die Änderung des § 283 Unternehmensgesetzbuches (UGB), bei Nichteinhaltung der gesetzlich normierten Offenlegungspflicht eine Zwangsstrafe von € 700,-- automatisch festgesetzt. Bei Fortdauern der Pflichtverletzung wird im Zwei-Monats-Takt die Zwangsstrafe schrittweise erhöht.

Es gibt keine Begrenzungen für Altfälle, sodass die Versäumnisse etlicher Jahre teuer werden können.

Einsprüche gegen Zwangsstrafen haben kaum Erfolg. Nur ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis wie z.B. Naturkatastrophen oder Brand des Firmengeländes werden anerkannt. Beliebte Einwände wie die Erkrankung des Geschäftsführers usw. führen nicht zum Erfolg.

INSOLVENZEN

Juli 2011: Im Jahr 2010 gingen knapp 7.000 Firmen Pleite. Die Hauptursachen bei vielen Unternehmen waren Strategiefehler und Fahrlässigkeit, also interne und nicht externe Gründe.

Das Rechnungswesen kann wesentliche Entscheidungsgrundlagen liefern, und ein effizientes Mahnwesen hilft bei der Liquidität. Vor allem Klein- und Kleinstunternehmen, die nicht das notwendig geschulte Personal zur Verfügung haben, können viele Teile des Rechnungswesens an einen Steuerberater übertragen. Dieser kann mit seinem Fachwissen, zeitnahen Auswertungen und seiner Erfahrung eine große Hilfe sein kann. Der Unternehmer kann sich auf seine Kernkompetenz konzentrieren und bekommt vom Steuerberater seine Unterlagen individuell abgestimmt und aufbereitet.

GRÜNDUNGEN

Juli 2011: Sie möchten ein Unternehmen gründen? Schon bevor man sein Unternehmen gründet sollte man ein Gespräch mit einem Steuerberater suchen. Das Erstgespräch ist kostenlos. Zum Beispiel können eventuell Gründungskosten gespart werden, wenn man statt eine GmbH zu gründen, einen sogenannte Mantel-GmbH kauft. Der Steuerberater kann nicht nur viele wertvolle Tipps im Bereich Steuerrecht und Sozialversicherung usw. geben sondern ist bei der Unternehmensgründung unverzichtbar. Bei der Auswahl sollte nicht nur die geschätzte Honorarnote ein Auswahlkriterium sein, sondern die Erfahrung des Beraters in der jeweiligen Branche. Auch bei Ratinggesprächen mit der Bank wegen der Bonitätseinstufung kann mit Hilfe Geld gespart werden.

SELBSTANZEIGE BEI UMSATZSTEUERNACHZAHLUNGEN

In seiner Entscheidung vom 29. April 2010 (GZ FSRV/0033-L/09) hat der unabhängige Finanzsenat (UFS) die Auffassung vertreten, dass ein Anbringen, um als Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG zu gelten, die Anzeige eine finanzstrafrechtliche Verfehlung enthalten muss, d. h. die Selbstanzeige hat die konkrete Ausformulierung der Verfehlung und diejenige Person, für welche die Anzeige gelten soll, sind genau anzuführen.

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt nach wie vor die Rechtsauffassung, dass sich mit der Einreichung einer berichtigende Umsatzsteuerjahreserklärung und anschließender umgehender Bezahlung der Restschuld eine gesonderte Selbstanzeige erübrigt.

Diese Angelegenheit ist derzeit beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anhängig und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder empfiehlt, bis zur Klärung des VwGH zur Sicherheit eine schriftliche Selbstanzeige, als Beilage zur Steuererklärung mitzusenden. Die Selbstanzeige sollte den Kriterien des § 29 FinStrG entsprechen.

BEGÜNSTIGTENMELDUNG BEI PRIVATSTIFTUNGEN

Am 20. April wurde vom BMF ein Informationsblatt zur Begünstigtenmeldung gem. § 5 PSG herausgegeben.

Grundsätzlich sind alle Privatstiftungen iSd Privatstiftungsgesetzes – somit auch gemeinnützige Privatstiftungen – von der Meldeverpflichtung des § 5 PSG umfasst. (Ausnahme: Gemeinnützige Privatstiftungen mit Leistungen wie z. B. Suppenküche oder allgemeine Sozialdienste und Unterhaltungsleistungen an einen unbestimmten Personenkreis erbringen.)

Für Zeiträume nach dem 31. März 2011 sind Begünstigte "unverzüglich" zu melden, wobei eine genaue Frist nicht angegeben ist. Eine Meldung innerhalb von längstens vier Wochen nach Entstehung der Begünstigtenstellung gilt noch als unverzüglich erfolgt.

Sämtliche Begünstigte, die zum 31. März 2011 bestehen oder zu irgendeinem Zeitpunkt seit der Errichtung der Stiftung festgestellt worden sind, sind bis zum 30. Juni 2011 zu melden.

Die Meldung hat elektronisch über Finanz Online an das zuständige Finanzamt zu erfolgen.

SENKUNG DER VERSICHERUNGSSTEUER VON 11 % auf 4 %

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 24. Februar 2011 festgestellt, dass die „Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberufliche Tätige“, in denen das Personenrisiko überwiegt, eine der „Lebensversicherung und Invaliditätsversicherung“ ähnliche Versicherung ist. Daher wird der Versicherungssteuersatz von bisher 11 % auf 4 % gesenkt. Der verminderte Versicherungssteuersatz ist auf jene Prämienzahlungen anwendbar, die ab 1. Mai 2011 fällig werden.

NEUERUNGEN IM FINANZSTRAFRECHT 2011

Strafaufhebung bei geringfügigen Verkürzungen:

Sofern die Nachforderung in einem Veranlagungszeitraum 10.000 Euro nicht übersteigt und in Summe für alle geprüften Veranlagungszeiträume 33.000 Euro nicht überschritten werden, kann die zuständige Abgabenbehörde einen 10 %igen Nachforderungsbetrag festsetzen. Der Abgabepflichtige muss mit dieser Festsetzung einverstanden sein und einen Rechtsmittelverzicht abgeben und innerhalb eines Monats die Abgabenachforderung entrichten. Dann wird diese Strafe nicht im Finanzstrafregister erfasst und gilt auch bei nachfolgenden Finanzstrafdelikten nicht als Vorstrafe.

Selbstanzeigen

Selbstanzeigen wurden erleichtert, indem die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde nicht mehr beachtet werden muss.

Wiederholte Selbstanzeigen für denselben Abgabenanspruch sind weiterhin uneingeschränkt möglich, aber jede weitere Selbstanzeige für den gleichen Abgabeanspruch führt zu einer 25 % Abgabenerhöhung des Nachforderungsbetrages.

Abgabenbetrug

Durch die Schaffung des neuen Finanzstraftatbestandes des Abgabenbetrugs plant der Gesetzgeber der organisierten Wirtschafts- und Finanzkriminalität entgegenzutreten.

Für diesen Tatbestand ist es Voraussetzung das die Gerichte zur Ahndung des
Deliktes zuständig sind.

Dieser Abgabenbetrug kann, z. B. durch die Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen, denen keine Lieferung oder sonstige Leistung zugrunde liegt, bewirkt werden.

BASEL III

Basel III wird schrittweise ab 2013 in Kraft treten.

Welche Veränderungen wird Basel III bei der Kreditvergabe bringen?

Durch Basel III werden die Eigenkapitalanforderungen für die Banken strenger. Dies wird mit großer Wahrscheinlichkeit, vor allem den Klein- und Mittelunternehmen, schwierigere Finanzierungsbedingungen bringen. Ein gutes Rating wird ein noch wichtigeres Themen bei der Kreditvergabe bzw. Kreditaufnahme werden, einerseits bei den Kreditkonditionen andererseits um überhaupt Zugang zu neuem Kapital zu bekommen.

Andere Finanzierungsformen bzw. Eigenkapitalinstrumente wie Leasing, Mezzaninkapital und Risikokapital werden in Zukunft als Alternative oder Zusatz zum klassischen Kredit immer interessanter werden.

VERÄUßERUNGSGEWINNE AUS FINANZVERMÖGEN

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Besteuerung von Kapitalvermögen gänzlich reformiert. Ab Oktober 2011 werden Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen generell steuerpflichtig. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Finanzvermögen, wie z.B. Depotgebühren sind auch in Zukunft nicht abzugsfähig. Die Besteuerung erfolgt durch einen 25 % Kapitalertragsteuerabzug (wie bisher bei Zinsen und Dividenden).

Dieser neuen Besteuerung unterliegen nur Neuanschaffungen. Dabei ist zwischen Anteilen an Körperschaften (z.B. Aktien, GmbH Anteile, Fondsanteile) und anderen Finanzvermögen (z.B. Anleihen und Derivate) zu unterscheiden. Bei Ersteren gelten die neuen Regelungen für alle Neuanschaffungen nach dem 31.12.2010. Bei anderen Finanzvermögen gilt die neue Besteuerung nur bei Anschaffungen nach dem 30.09.2011.

Unentgeltliche Übertragungen (Schenkungen) gelten nicht als Neuanschaffung.

ZOLLANMELDUNGEN - EORI-NUMMER

Die Ausnahmeregelungen bei den EORI-Nummern laufen am 1. März 2011 aus. Zollanmeldungen von Unternehmen können nur noch mit EORI-Nummer (oder Registrierungsnummer) angenommen werden. Der Antrag ist via Internet zu stellen. Die Registrierungsnummer wird anschließend an die angegebene Email-Adresse zugesandt. (siehe dazu https://zoll.bmf.gv.at/eori)

ABSCHAFFUNG DER KREDIT- UND DARLEHENSGEBÜHR

Die Kredit- und Darlehensvertragsgebühr ist per 1. Jänner 2011 abgeschafft worden. Die Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte im Zusammenhang mit Krediten oder Darlehen bleibt aufrecht.

ALLEINVERDIENERABSETZBETRAG 2011

Ab 1. Jänner 2011 ist der Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuerpflichtige ohne Kinder abgeschafft.

HARTE STRAFEN BEI VERSPÄTETER OFFENLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES IM FIRMENBUCH

Ab 1. Jänner 2011 wird, durch eine Änderung des § 283 Unternehmensgesetzbuches (UGB), bei Nichteinhaltung der gesetzlich normierten Offenlegungspflicht (neun Monate nach Bilanzstichtag) des Jahresabschlusses beim Firmenbuch eine Zwangsstrafe von € 700,-- automatisch festgesetzt.

Diese Strafe wird ohne Androhung oder Vorwarnung zwingend vorgeschrieben und trifft sowohl die Gesellschaft, als auch deren Organe (Geschäftsführer), wodurch es in der Praxis zu einer Mehrfachbestrafung kommen wird.

Diese Strafe wird bei Nichteinreichung so lange verhängt, bis der oder die fehlenden Jahresabschlüsse beim Firmenbuch eingereicht sind.

Bei mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaften erhöht sich die Strafe bis auf € 4.200,--.

Diese Regelung ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten, wobei jedoch mit einer Übergangsfrist bis 28. Februar 2011 bislang nicht durchgeführte Veröffentlichungen ohne Festsetzung einer Zwangsstrafe nachgeholt werden können.

STEUERINFO 2010 by Mag. Franz Bonitz

Das neue Jahr beginnt mit einem wahren Highlight. Die Steuerinfo 2010, herausgegeben von Herrn Mag. Franz Bonitz ist da!

In diesem wertvollem Handbuch finden Sie Wissenswertes in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht.
Zum Beispiel gibt es eine Steuerspar-Checkliste, Informationen über Pauschalierungen, Schenkmeldegesetz, Einkommenssteuer und Reisekosten.

Das Handbuch ist in unserer Kanzlei erhältlich.

PENDLERPAUSCHALE UND KILOMETERGELD 2011

Die neue Regelung gilt ohne Befristung.

Das kleine Pendlerpauschale ist 2011 wie folgt erhöht worden:

Jul. 2008 bis Dez.2010 || ab 2011

ab 20 km 52,50 Euro || 58,00 Euro
ab 40 km 103,50 Euro || 113,00 Euro
ab 60 km 154,75 Euro || 168,00 Euro

Das große Pendlerpauschale ist 2011 wie folgt erhöht worden:

Jul. 2008 bis Dez.2010 || ab 2011

ab zwei km 28,50 Euro || 31,00 Euro
ab 20 km 113,00 Euro || 123,00 Euro
ab 40 km 196,75 Euro || 214,00 Euro
ab 60 km 281,00 Euro || 306,00 Euro

Das KM-Geld ist 2011 unverändert geblieben.

Transportmittel, seit 01.07.2008:

Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer: EUR 0,42
für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, zusätzlich je km: EUR 0,05
Motorfahrräder und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 cm3 je Fahrkilometer: EUR 0,14
Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm3 je Fahrkilometer: EUR 0,24


Was ist mit dem Kilometergeld abgegolten?

* Absetzung für Abnutzung (anteilige Anschaffungskosten)
* Treibstoff, Öl
* Servicekosten und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes
* Zusatzausrüstung (Winterreifen, Autoradio usw.)
* Steuern und Gebühren
* Versicherungen aller Art
* Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs
* Finanzierungskosten
* Parkgebühren
* Mauten, Autobahnvignette

Notwendige Angaben im Fahrtenbuch:

* das benutzte Kraftfahrzeug
* Datum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende der einzelnen

Geschäftsreisen

* Reiseziel mit Reiseroute
* Reisezweck mit angabe des aufgesuchten Geschäftspartners
* jeweilige Abfahrts- und Ankunftszeit, soweit Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht wird
* Privatfahrten müssen im einzelnen, jedoch ohne Angabe des Reisewegs aufgezeichnet werden

Werden lediglich fallweise Dienstreisen unternommen, braucht das Fahrtenbuch nicht fortlaufend, sondern nur anlässlich der Dienstreisen geführt werden.

ÄNDERUNG BEI DER UMSATZSTEUER 2011

Mit 1. Jänner 2011 gibt es Änderungen bei der Bestimmung zum Leistungsort bei künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen im B2B Bereich (Leistungen an Unternehmer). Der Leistungsort ist der Ort, wo der Kunde sein Unternehmen betreibt

Ausnahme: Bei Leistungen betreffend Eintrittsberichtigungen (wie z. B. Messen, Ausstellungen, Seminare …) sowie damit zusammenhängende sonstige Dienstleistungen gilt als Leistungsort im B2B Bereich der Veranstaltungsort.


Neue UVA- und Jahreserklärungsgrenzen ab 2011

Nettoumsatz // UVA-Zeitraum // verpflichtende UVA Abgabe//

<= 30.000 Euro//vierteljährlich//nein

<= 100.00 Euro//vierteljährlich//ja

100.000 Euro// monatlich//ja

Die Verpflichtung zur Abgabe der USt- Jahreserklärung besteht nur bei Umsätzen über 30.000 Euro im Jahr.

SOZIALTARIFE 2011

Das Jahr 2011 bringt für die Österreicher eine ganze Reihe von Änderungen bei Sozialversicherungstarifen und Gebühren. Folgende neue Beträge für 2011 stehen jetzt fest:

Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wird im regulären Rahmen um 90 Euro auf künftig 4200 Euro brutto im Monat angehoben.

Mindestpensionen: Die sogenannte Ausgleichszulage wird auf 793,40 Euro brutto (bisher 783,99 Euro) im Monat für Alleinstehende angehoben. Für Ehepaare liegt der gemeinsame Betrag der Ausgleichszulage künftig bei 1.189,50 Euro (bisher 1.175,45 Euro).

Pensionserhöhung: Pensionen bis 2.000 Euro brutto im Monat werden um 1,2 Prozent angehoben. Darüber – bei Pensionen bis 2.310 Euro – gibt es nur eine geringere Erhöhung; Pensionen über 2.310 Euro brutto werden im kommenden Jahr nicht erhöht.

Pensionsbeiträge: Im Budgetpaket ist für Bauern und Gewerbetreibende für 2011 eine Erhöhung ihrer Pensionsversicherungsbeiträge vorgesehen: von 16,25 auf 17,5 Prozent bei Gewerbetreibende, von 15 auf 15,25 Prozent bei Bauern.

Mindestsicherung: Die Mindestsicherung macht künftig, wie auch die Mindestpension, 793,40 Euro brutto monatlich aus.

ASVG Höchstpensionen: Die Maximalpension für ASVG-Versicherte macht im kommenden Jahr 3.069,10 Euro brutto (bisher 2.985,75), beziehungsweise 2.887,15 brutto (bisher 2.826,47) aus, je nachdem, ob noch die ältere oder neuere Berechnung zur Anwendung kommt.

Rezeptgebühr: Die Rezeptgebühr steigt 2011 um zehn Cent auf 5,10 Euro.

Geringfügige Beschäftigung: Die Grenze für geringfügig Beschäftigte steigt 2011 auf 374,02 Euro (statt bisher 366,33 Euro).

Pflegegeld: Von einer Erhöhung profitiert ausschließlich die Pflegestufe VI, in der der monatliche Betrag von 1.242 Euro auf 1.260 Euro angehoben werden soll. Gleichzeitig werden auch die Zugangskriterien für die Pflegestufen I und II erhöht.

VORSTEUERERSTATTUNG NEU AB 2010

Infolge des AbgÄG BGB1. I 52/2009 (KI Folge 197 August 2009) und der Umsetzung der EU-RL 2008/9/EG kommt es zu Verwaltungsvereinfachungen des Vorsteuer-Erstattungsverfahrens für Unternehmen im Inland und in den anderen EU-Mitgliedsländern.
Für Drittlandsunternehmen werden keine Änderungen, abgesehen von der Anpassung der Mindesterstattungsbeträge, eintreten.
Für die nach dem 31. Dezember 2009 gestellten Anträge gelten die Änderungen auch für Zeiten, die vor dem 1. Jänner 2010 liegen, somit bereits für Vorsteuern 2009.

Erstattungsanträge von inländischen Unternehmen an andere EU-Mitgliedsländer gem. § 21 Abs. 11 UStG
Der Antrag ist zwingend über FinanzOnline bis spätestens 30. September (bisher 30. Juni) des Folgejahres an das österreichische Sitzfinanzamt zu stellen, welches diesen von Amtswegen an den Erstattungsstaat weiterleitet.
Die Unternehmerbescheinigung entfällt. Beilagen (z.B. Rechnungen und Einfuhrdokumente) sind i.d.R. nicht mehr erforderlich.
Jedes Mitgliedsland muss einen eigenen Antrag stellen. Einen Globalantrag für mehrere Länder gibt es nicht. Es ist eine einheitliche Maske in der Landessprache des Antragsstellers vorgesehen.

Folgende Angaben lt. Art. 8, 9 und 11 der EU-RL müssen enthalten sein:

• Name
• Anschrift
• Geschäftstätigkeit
• Erstattungszeitraum
• UID Nr.
• IBAN
• BIC
• Art d. Gegenstände und Dienstleistungen lt. vorgesehen Kennziffern

Es empfiehlt sich, die wesentlichen Daten für die Vorsteuerbeträge zusammen mit den gescannten Rechnungen abzuspeichern. Der selbst zu berechnende Erstattungsbeitrag (mindestens € 50, bzw. € 400) muss binnen einer Frist (4 bzw. 8 Monate) erstattet werden, da andernfalls eine Säumnisabgeltung zusteht. (Art. 27 EU-RL)

Erstattungsanträge ausländischer Unternehmen gem. § 21 Abs. 9 UStG

Die bisher bestehenden Verordnungen (BGB1. 279/1995 und II 384/2003) werden durch die Verordnung BGB1. II 222/2009 geändert.
Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet
Der Erstattungsantrag ist über das im Ansässigkeitsstaat eingerichtete elektronische Portal bis 30. September des Folgejahres zu stellen. Hinsichtlich Erstattungsbetrag und –fristen, sowie Säumnisabgeltung gilt das oben Erwähnte. Die Erstattungsfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn die Umsätze in dem Mitgliedsstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, ein Recht auf Vorsteuerabzug begründen. Schließen Umsätze den Vorsteuerabzug zum Teil aus, wird die Vorsteuer höchstens in der Höhe erstattet, in der im Mitgliedsstaat der Vorsteuerabzug zusteht.
Sitz im Drittlandsgebiet
Wie bisher ist der Erstattungsantrag mittels amtlichen Vordrucks (U5) unverändert bis 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt Graz einzubringen. Der zu erstattende Betrag ist selbst zu berechnen und muss mindestens € 50, bzw. € 400 betragen. Die Belege sind im Original beizufügen.

MIETRECHT: HÖCHSTGERICHT – AUSMALPFLICHT FÜR MIETER VERBOTEN

Dezember 2009: Der Oberste Gerichtshof hat erstmals klargestellt, dass Mieter im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetztes (MRG – Wohnungen, in Mehrparteienhäusern, die bis 1945 errichtet worden sind) nicht per Mustervertrag dazu verpflichtet werden dürfen, zum Ende des Mietvertrags neu auszumalen. Denn dadurch würde der Mieter „gröblich benachteiligt“, was die Klausel sittenwidrig und damit nichtig macht.

Die Entscheidung gilt nicht für den Teilanwendungsbereich des Mietrechtgesetzes, also für Wohnungen in nicht geförderten Neubauten und für solche in Wohnungseigentum. Allerdings hat der OGH Ausmalklauseln auch schon als Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz gesehen, auf das sich aber nur Verbraucher gegenüber Unternehmern als Vermietern berufen können. Mieten in Häusern mit maximal zwei Wohnungen sind überhaupt ganz vom Mietrechtsgesetz ausgenommen.

GMBH EINFACHER GRÜNDEN

Am 9. November 2009 wurde die GmbH-Reform vorgestellt, die für Anfang 2012 geplant ist. Unternehmensgründungen sollen damit wesentlich billiger werden. Möglich wird das durch die Einführung einer neuen Rechtsform: der „kleinen GmbH“.
Das Mindestkapital beträgt für die „kleine GmbH“ € 10.000, bisher lag das gesetzliche Stammkapital bei € 35.000. Zum Schutz von Gläubiger sollen GmbH künftig mehr Rücklagen bilden müssen.
Durch die Senkung von Notariatskosten soll auch die Gründung von EPUs (Ein-Personen-Gesellschaften) erleichtert werden. Die Kosten für die notarielle Bekundung sollen von derzeit rund € 2000 auf € 151 gesenkt werden. Voraussetzung ist allerdings die Vorlage eines Mustervertrags beim Notar. Da die Kosten des Notars an das Stammkapital gebunden sind, sinken diese auch bei für andere „kleine GmbH“.
Präsentiert wurde die Reform von Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ziel der Reform ist, dass die heimischen GmbHs im internationalen Wettbewerb attraktiver werden.
Derzeit gibt es in Österreich rund 400.000 Unternehmen. Davon sind 79.000 Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Im ersten Halbjahr 2009 wurden rund 15.200 Firmen gegründet. Nur einer von zehn Firmengründern wählt die Form der GmbH, so Leitl.

WEIHNACHTSGESCHENKE UND BETRIEBSVERANSTALTUNGEN

Die Kosten der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern- oder Ausflüge) sind bis zu einer Höhe von € 365,00 jährlich steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei.
Die hierbei empfangenen Sachzuwendungen sind bis zu einer Höhe von € 186,00 steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei.

Beispiele für Sachzuwendungen:

• Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Goldmünzen bzw. Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht, können ebenfalls als Sachzuwendung anerkannt werden.
• Autobahnvignetten

Ein diese Grenzen übersteigender Mehrbetrag ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

VERBESSERUNG FÜR VERBRAUCHER IM VERKEHR MIT BANKEN

Mit dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG, BGB1. I 66/2009) kommt es
ab 1. November 2009 lt. Abschnitt 2 bei Zahlungsvorgängen zu folgenden Änderungen:

Zahlungsverkehr:
Bisher gab es keine zeitliche Begrenzung über die Dauer einer Überweisung. Elektronische Zahlungsaufträge in Euro dürfen zukünftig im EU-Raum nur einen Werktag unterwegs sein. Leider gibt es lange Übergangsregelungen bis Ende 2011 von maximal 3 Tagen.
Erlagscheinüberweisungen dürfen ab 1. November 2009 nur noch 3 Tage und ab 2012 zwei Tage dauern.
Zahlungsaufträge in den jeweiligen Landeswährungen der EWR-Staaten dürfen ab 2012 maximal 4 Tage dauern.
Wertstellungsdatum: Unverzüglich, nachdem der Betrag gutgeschrieben wurde, ist dieser verfügbar und somit zinswirksam zu stellen.
Gebührenfreiheit: Ist für die Schließung eines Girokontos sofort wirksam.

Abbuchungen:
Unberechtigte Abbuchungen können vom Kunden innerhalb von 56 Tagen (bisher 42 Tage) ohne Angabe von Gründen storniert werden.
Nicht autorisierte Abbuchungen können innerhalb von 13 Monaten reklamiert werden.
Zahlungen, die aufgrund eines Buchungshindernisses (z.B. mangelnde Kontodeckung, Sperre, etc) nicht automatisch durchgeführt werden können, werden innerhalb der nunmehr gesetzlich vorgegeben Durchführungsfrist von zwei Werktagen im System automatisch abgelehnt und anschließend gelöscht. In diesem Fall wird der Kunde über die Nichtdurchführung umgehend informiert.

Fehlüberweisungen: Die Haftung trifft stets die Bank. (Bisher nur bei schuldhaften Verhalten)

Spesen: Spesen müssen separat ausgewiesen werden.

Bankomat- und Kreditkarten:

Kündigungsfrist: Wird innerhalb der Monatsfrist gekündigt, muss die anteilige Jahresgebühr zurückerstattet werden.

Inhaberhaftung: Bei missbräuchlicher Verwendung durch Dritte besteht bis zur Kartensperre eine Haftung bis € 150,00 (bisher €72,67). Volle Haftung gilt allerdings bei grob fahrlässigem Verhalten (z.B. Code-Vermerk auf einem Zettel in der Brieftasche)